Laut Europäischer Kommission ist der Impfstoff für Kinder ab dem 5. Lebensjahr mittlerweile zugelassen. Die STIKO empfiehlt den Impfstoff für Kinder mit bestimmten Grunderkrankungen oder auf individuellen Wunsch. Auf dem Aufklärungsbogen und der Einwilligungserklärung müssen alle sorgeberechtigten Personen unterschreiben.
Durch das weiterhin hohe Telefonaufkommen sind unsere 6 Telefonleitungen zeitweise überlastet. Für alle Nachfragen im Zusammenhang mit Quarantäneanordnungen wenden Sie sich bitte an die Homepage des Sozialministeriums Baden Württemberg.
mRNA-Impfstoff
Bitte füllen Sie möglichst vor Ihrem Impftermin und Erscheinen in der Praxis folgende Unterlagen aus:
- AUFKLÄRUNGSMERKBLATT (PDF-Download) des RKI zur Schutzimpfung gegen COVID-19 mit mRNA-Impfstoff
- ANAMNESE-BOGEN mit EINWILLIGUNGS-ERKLÄRUNG (PDF-Download) des RKI gegen COVID-19 mit mRNA-Impfstoff
Vielen Dank.
Terminübersicht CORONA-Impfung
Ab Januar können Termine für Boosterimpfungen wieder online in den dafür freigegebenen Zeitfenstern gebucht werden. Für Erstimpfungen vereinbaren Sie bitte weiterhin telefonisch Termine, da bei diesen der Zweittermin mit festgelegt werden muss.